Was leisten Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder?
Vereinsmitglieder haben Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung!
Lohnsteuerhilfevereine erstellen im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis die komplette Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oder Rentners, Kindergeldanträge und sämtliche Anträge nach dem Eigenheimzulagengesetz bzw. geltenden Wohnraumförderungen.
- Wir berechnen vorab die zu erwartende Steuererstattung
- Wir beraten die Mitglieder beim Freistellungsauftrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Wir reichen die Steuererklärung für das Mitglied beim Finanzamt elektronisch ein
- Wir führen bei Rückfragen den gesamten Schriftverkehr
- Wir überprüfen den ergangenen Steuerbescheid des Finanzamtes
- Wir legen Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide ein
- Wir führen Gespräche mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachgebietsleiter beim Finanzamt
- Wir klagen nach Absprache mit dem Mitglied vor dem Finanzgericht
- Wir berechnen und beantragen Kindergeld bei der Familienkasse und legen, wenn nötig, Einspruch gegen unrichtige Bescheide ein
- Wir legen nach Absprache vorsorglich Einspruch ein bei verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen
- Wir beraten und beantragen die Investitionszulage
- Wir führen Rechtsbehelfsverfahren durch
- Wir beantragen und berechnen die Altersvorsorgezulage
- Wir beraten bei der günstigsten Steuerklassenwahl von Ehegatten.
- Wir beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Folgejahre
Lohnsteuerhilfeverein Harz
Haben Sie Fragen zu Ihrer Lohnsteuererklärung / Einkommensteuererklärung?
Wir sind gerne für Sie da!
Unsere Beratungsstelle befindet sich in Langelsheim-OT Astfeld ganz in der Nähe von Goslar.