A) Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EUR 50,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahmegebühr des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.
B) Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:
- dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
- dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
- den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
- den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Ab dem Kalenderjahr 2018 sind wir verpflichtet, den Beitrag zuzüglich 19% Umsatzsteuer zu erheben.
Beitrags- klasse | Bemessungsgrundlage in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR (netto) | Umsatzsteuer 19% in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR (brutto) |
---|---|---|---|---|
1 | bis 8.000 | 45,00 | 8,55 | 53,55 |
2 | 8.001 bis 16.000 | 60,00 | 11,40 | 71,40 |
3 | 16.001 bis 25.000 | 80,00 | 15,20 | 95,20 |
4 | 25.001 bis 37.000 | 95,00 | 18,05 | 113,05 |
5 | 37.001 bis 50.000 | 125,00 | 23,75 | 148,75 |
6 | 50.001 bis 75.000 | 165,00 | 31,35 | 196,35 |
7 | 75.001 bis 100.000 | 225,00 | 42,75 | 267,75 |
8 | 100.001 bis 150.000 | 320,00 | 60,80 | 380,80 |
9 | ab 150.001 | 400,00 | 76,00 | 476,00 |
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wird pro Wohneinheit ein Betrag von 50,00 EUR zusätzlich fällig.
C) Beitragserhebung
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein per SEPA-Lastschriftverfahren nach Eintritt in den Verein und in den Folgejahren am 3. Werktag des Monats Februar eingezogen. Beitragsveränderungen gem. der Beitragsordnung werden nach Erstellung der Jahreserklärung abgerechnet und entsprechend überwiesen oder eingezogen.
Stand: 01.01.2024