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Lohnsteuerhilfeverein Harz e.V

Lohnsteuerhilfeverein Harz e.V.
Einkommensteuererklärungen leicht gemacht...
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Beitragsstaffel

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EUR 50,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahmegebühr des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:

  • dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
  • dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
  • den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
  • den Einnahmen aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Ab dem Kalenderjahr 2018 sind wir verpflichtet, den Beitrag zuzüglich 19% Umsatzsteuer zu erheben.

Beitrags-
klasse
Bemessungsgrundlage
in EUR
Mitgliedsbeitrag
in EUR (netto)
Umsatzsteuer 19%
in EUR
Mitgliedsbeitrag
in EUR (brutto)
1bis 8.00045,008,5553,55
28.001 bis 16.00060,0011,4071,40
316.001 bis 25.00080,0015,2095,20
425.001 bis 37.00095,0018,05113,05
537.001 bis 50.000125,0023,75148,75
650.001 bis 75.000165,0031,35196,35
775.001 bis 100.000225,0042,75267,75
8100.001 bis 150.000 320,0060,80380,80
9ab 150.001400,0076,00476,00

Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wird pro Wohneinheit ein Betrag von 50,00 EUR zusätzlich fällig.

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein per SEPA-Lastschriftverfahren nach Eintritt in den Verein und in den Folgejahren am 3. Werktag des Monats Februar eingezogen. Beitragsveränderungen gem. der Beitragsordnung werden nach Erstellung der Jahreserklärung abgerechnet und entsprechend überwiesen oder eingezogen.

Stand: 01.01.2024

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